Die neue Postnorm - DIN 32 617

briefkasten dimensionen grafik

Die neue DIN 32 617 ist von der Deutschen Post empfohlen.
Mit dieser Norm werden für Käufer und Nutzer von Hausbriefkastenanlagen die Mindestanforderungen - die auch im Interesse der Postkunden an einen Hausbriefkasten zu stellen sind - festgelegt, um die Verwendung ausreichend großer und gut funktionsfähiger Hausbriefkästen zu ermöglichen. So soll z.B. neben dem Postgut im Format DIN C 4 quer auch noch die Zeitung in den Briefkasten passen.
Weitere Anforderungen der neuen DIN sind u. a.:

Allgemeines:
Hausbriefkästen, Ablagefächer und Hausverteileranlagen sind für den Zusteller und Empfänger jederzeit leicht zugänglich und griffgünstig anzuordnen, wobei Hausbriefkastenanlagen und einzelne Hausbriefkästen so angebracht sein sollten, dass sie ohne Betreten der Gebäude bedient werden können.

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Wohnhäuser mit bis zu 4 Wohneinheiten:
Bei Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten sind die Hausbriefkästen und Ablagefächer an der Grundstücksgrenze anzubringen. Beträgt der Abstand zwischen der Grundstücksgrenze und der Haustüre nicht über 8 m, darf die Anbringung der Hausbriefkästen auch im Eingangsbereich, an der Außenseite des Hauses oder als Durchwurfanlage vorgesehen werden.

Wohnhäuser mit über 4 Wohneinheiten:
Bei Wohnhäusern mit über 4 Wohneinheiten sind die Hausbriefkästen oder die einzelnen Hausbriefkasten-Elemente am oder vor dem Haus anzubringen oder als Durchwurfanlage vorzusehen.

Der Installationskasten (Sprechanlage) sollte in der Höhe zwischen ca. 1200 und 1400 mm ab OKFF (Oberkante Fertigfußboden) angeordnet werden. Der Einwurfschlitz soll sich in einer Greifhöhe von über 500 bis 1700 mm über dem Boden befinden.
Vorteile eines Briefkastens nach DIN 32617:

Achtung: Kleinerer Briefschlitz, geringere Miete!

Köln (AP): Wenn der Schlitz am Briefkasten nicht groß genug ist, um Post im DIN-A4-Format aufzunehmen, darf der Mieter die Miete um ein halbes Prozent kürzen. Das Berliner Landgericht urteilte: "Treten durch die vom Vermieter installierte Briefkastenanlagen Probleme bei der Zustellung von Zeitschriften oder DIN-A4-Umschlägen auf, so ist eine monatliche Minderung angemessen." (Az. 29520/90)