Fluchttürsteuerung
Flucht- bzw. Notausgangstüren müssen sich ohne fremde Hilfe von innen öffnen lassen. Diese Forderung dient der Sicherheit der Menschen, die sich im Raum oder Gebäude aufhalten. Sie widerspricht aber häufig dem betrieblichen Bedürfnis nach
wirkungsvoller Türsicherung und -kontrolle. (Für entsprechende Vorschriften siehe Muster-Erlaß. Beachten Sie diese bitte genau.)
Wir haben unterschiedliche Fluchttür-Steuerungs-Systeme entwickelt. Durch das umfangreiche Zubehör-Programm können sie problemlos allen individuellen Anforderungen und auch schwierigen Montage-Situationen angepaßt werden. Sie sind dezentral
aufgebaut, um die Installations- und Montagekosten niedrig zu halten. Die Steuerelektronik ist mit zentralen Systemen wie z.B. Hausleit-Technik, Gefahrenmeldeanlagen usw. aufschaltbar. Tableaus zur zentralen Überwachung der Steuerung sind
auch in BUS-Technologie lieferbar.
Die Systeme und ihre Komponenten
Bereits mit zwei Komponenten kann ein Sicherungs-System eine Lösung bieten, die den Anforderungen gerecht wird. Die eigentliche Türverriegelung wird entsprechend der Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten gewählt. Wir bieten
elektromagnetische (Flächenhaftmagnet) und elektromechanische (Flucht-Türöffner, Paniköffner) Lösung an. Die eletromagnetische Türverriegelung wird bevorzugt an häufig begangenen Fluchttüren eingesetzt, da sie keinerlei Geräusche entwickelt.
Elektromechanische Türverriegelungen kommen vorzugsweise dann zum Einsatz, wenn ein verdeckter Einbau notwendig oder zweckmäßig ist. Türverriegelungssysteme für Rettungswege arbeiten nach dem Ruhestrom-Prinzip, das heißt, daß bei Stromausfall
oder Notabschaltung die eigentlichen Verriegelungs-Systeme ohne Strom sind und ohne Verzögerung entriegeln. Bei Flächenhaftmagneten schaltet ein eingebauter Hall-Sensor die nötige Rückmeldung zum Steuergerät und sorgt somit auch für einen
Schutz gegen Sabotage und Manipulation. Bei Fluchttür- und Paniköffnern übernimmt diese Funktion ein Mikroschalter.
Beispiel eines Sonderfalls:
Haupteingang Kindergarten
In Kindergärten / Kindertagesstätten besteht - ganz besonders im innerstädtischen Bereich - immer wieder das Problem, dass
- Kinder möglicherweise unbemerkt das Haus verlassen können, wodurch für das Aufsichtspersonal evtl. eine Verletzung der Aufsichtspflicht relevant wird.
- für Kinder in ihrem Bewegungsdrang die Möglichkeit besteht, durch die Eingangstür auf die Straße zu rennen. Die Unfallgefahr ist dabei extrem hoch.
Hier gilt es, die Zugangstür elektrisch zu versperren, um Risiken zu vermeiden.
Dennoch muß im Gefahrenfall jederzeit die Möglichkeit zur Flucht gegeben sein.
Auch für diese Anwendung haben wir eine Lösung:
Die durch eine Fluchttürverriegelung gesicherte Tür ist für Kinder nur im Notfall begehbar. Durch Bedienung des innen montierten Freigabetasters ist eine Benutzung der Tür durch Erwachsene jedoch problemlos möglich, wobei dieser Taster (bei
der
empfohlenen Montagehöhe von 1,80 m) für Kinder normalerweise nicht erreichbar ist. Im Gefahrenfall wird durch Betätigung der Nottaste eine sofortige Freigabe sichergestellt. Die Nottaste darf die Montagehöhe von 1,05 m nicht überschreiten und
ist somit auch für Kinder erreichbar.
Im Gefahrenfall wird durch die Betätigung der Nottaste eine sofortige Freischaltung sichergestellt.
Die Geräte und Anlagen unseres Herstellers sind für die jeweils genannten Einsatzfälle konzipiert. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und unter Beachtung der den Lieferungen beiliegenden Montageplänen, Errichter-Anleitungen, Anschlußplänen usw. wird eine einwandfreie Funktion gewährleistet. Bei abweichenden Anwendungen halten Sie bitte mit uns Rücksprache. Ebenso, wenn weitere Informationen über Montage, Inbetriebnahme, Wartung und andere Punkte notwendig sind. Bei Nichtbefolgen dieser Hinweise erlischt jegliche Gewährleistung. Anlagen unseres Herstellers zur Sicherheit für Ausgänge und Türen in Rettungswegen entsprechen den geforderten Sicherheitsbestimmungen. Sie sind vom VDS, MPA oder TÜV Rheinland entsprechen geprüft. Eine Bescheinigung liegt dem jeweiligen systemgeprüften Gerät bei. Sie dient als Eignungsnachweis des Herstellers und ist dem Sachkundigen bei der Abnahme bzw. Prüfung der Anlage vorzulegen. Die fachmännische Installation der Anlagen zur Sicherheit für Ausgänge und Türen in Rettungswegen muß entsprechend den
"Bauaufsichtlichen Anforderungen an elektrische Verriegelung von Türen in Rettungswegen"
(siehe Muster-Erlaß) erfolgen. Auch die in den Sonderbauverordnungen festgelegten Bestimmungen müssen genau beachtet werden.
Prüfungen
Vor der ersten Inbetriebnahme des Fluchttür-Steuerungs-Systeme muß durch einen Sachkundigen festgestellt werden, ob die elektrische Verriegelung ordnungsgemäß eingebaut wurde und voll funktionsfähig ist.
Die Anlage muß mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden, wobei "Sachkundig ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Sicherung von Türen in Rettungwegen
gegen Mißbrauch hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) insbesondere dem Mustererlaß der
ARGEBAU in allen Einzelheiten sowie den Landesbauordnungen soweit vertraut ist, daß er den gesicherten Zustand dieser Türen beurteilen kann."
Definition vom Hauptverband der BERUFTSGENOSSENSCHAFTLICHEN ZENTRALSTELLE FÜR SICHERHEIT UND GESUNDHEIT - BGZ
Selbstverständlich können Sie bei uns im Hause auf einen geprüften, sachkundigen Mitarbeiter zählen.